Gemeindewohnung
In der Abteilung Hausverwaltung werden für alle gemeindeeigenen Wohngebäude die notwendigen Reparaturen koordiniert, in Auftrag gegeben und überwacht, sowie Mieten und Betriebskosten vorgeschrieben.
Allen Personen mit bestehendem Hauptwohnsitz in Wiener Neudorf, die Interesse an einer Gemeindewohnung haben, steht online das Anmeldeformular zur Verfügung, mit welchem Sie sich unverbindlich für eine Wohnung anmelden können.
Wir bitten Sie, dieses ausgefüllt und unterschrieben entweder persönlich im Gemeindeamt in der Hausverwaltung abzugeben oder in den Postkasten beim Rathaus einzuwerfen.
Wir weisen darauf hin, dass aus einer Anmeldung für eine Gemeindewohnung keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können.
Wohnungssprechstunde
Die Wohnungssprechstunde findet jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr im Gemeindeamt, Besprechungsraum, 1. Stock statt.
Online-Formulare:
Anmeldung für eine Gemeindewohnung
Parkplatz-Anmeldung
Wohnungsvergabe - Kriterien
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30. Jänner 2017 nach mehreren Vorberatungen im Sozialausschuss, in dem alle Fraktionen vertreten sind, folgende Kriterien für das Ansuchen für eine Gemeindewohnung beschlossen:
• Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
• Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft (oder rechtliche Gleichstellung, wie EU-Bürger, EWR-Bürger)
• Ununterbrochener, ordentlicher Hauptwohnsitz in Wiener Neudorf seit mindestens 5 Jahren
Oder: Ordentlicher Hauptwohnsitz in Wiener Neudorf für mindestens 15 Jahre in den letzten 25 Jahren
Oder: Aktuelle aktive Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neudorf seit 3 Jahren inkl. aller vom Kommando vorgesehenen Ausbildungen, sowie mindestens 50 Einsätze pro Jahr bzw. alternativ 15 Tätigkeiten pro Jahr im Rahmen von öffentl. Veranstaltungen und Übungen der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neudorf
• Maximales Einkommen aller Personen, die in eine beantragte Wohnung ziehen werden: Für eine volljährige Person: € 25.200,- netto pro Jahr inkl. Familienbeihilfe Für zwei volljährige Personen: € 35.000,- netto pro Jahr inkl. Familienbeihilfe Für jedes Kind/jede weitere Person: € 7.000,- netto pro Jahr Bescheidmäßige Unterhalts-/Alimentationszahlungen werden hinzu- bzw. abgerechnet.
• Ein Ansuchen muss persönlich eingebracht und begründet werden und gilt für 1 Jahr. Danach ist das Ansuchen inklusive aktueller Unterlagen zu erneuern.
Ausschließungsgründe sind, wenn eine falsche Angabe gemacht, eine bisherige Wohnung selbstverschuldet verloren wurde oder aufgrund von Immobilienbesitz kein echter Wohnungsbedarf gegeben ist.
Diese Kriterien gelten auch für Ansuchen, die bisher noch nicht positiv bearbeitet werden konnten.