Wiener Neudorf Card – jetzt als APP

QR-Code statt Wiener Neudorf Card

Mit der Wiener Neudorf App besitzen Sie einen persönlichen QR-Code, mit dem Sie die Abfallwirtschaft oder den Kahrteich besuchen sowie die Taxi-Funktion in Anspruch nehmen können. Die App ersetzt also die Wiener-Neudorf-Card, Sie ersparen sich mit der App die Kosten der Verlängerung der Karte.

Klassische Wiener Neudorf Card

Kosten der Karte (enthält keine Teichgebühren)

Neuausstellung einer Wiener-Neudorf-Card EUR 5,00
Verlängerung der Wiener-Neudorf-Card, gültig für 12 Monate EUR 3,00

Die Wiener-Neudorf-Card kann von jedem Wiener Neudorfer bzw. jeder Wiener Neudorferin zum eigenen Gebrauch erworben werden. Die Weitergabe der Karte ist nicht gestattet und würde einen Einzug der Karte bedeuten.

Downloads

Wiener Neudorf Card beantragen

Was „kann“ die Wiener-Neudorf-Card? Gilt für APP und klassische Karte

Untenstehend finden Sie die genaue Beschreibung der Funktionen, die, mit Ausnahme der Teichfunktion, auf Ihrer gültigen WNC automatisch freigeschalten sind. Nutzen Sie:

  • Taxifahrten zu fixen Zonentarifen
  • Teichkarte für den Gemeindeteich
  • Büchereiausweis direkt auf der Wiener-Neudorf-Card
  • Günstiges bzw. kostenloses Badner-Bahn fahren (nur möglich mit Wohnsitz)
  • Nachtbusfahrten für Jugendliche um den halben Preis

Bürgerservice
Europaplatz 2
2351 Wiener Neudorf
Tel.: 02236/62501
buergerservice@wiener-neudorf.gv.at

Taxi-Funktion (für alle mit Wohnsitz in der Gemeinde)

Zone 1

Für Fahrten: Ortsgebiet Wiener Neudorf samt IZ-NÖ-Süd bis Straße 14 (LKW Walter Hauptgebäude), UCI, Multiplex und SCS bis zum Objekt (aktuell) Bellaflora in 2334 Vösendorf; in 2345 Brunn am Gebirge bis XXXLutz in Hubatsch Straße 4 und Shoppingcenter B17; in 2344 Maria Enzersdorf bis Hauptstraße/Franz Josefstraße, In den Schnablern/Johann Steinböck-Straße und Johann Steinböck-Straße bis Shoppingcenter B17 in 2345 Brunn am Gebirge; in 2340 Mödling bis Technikerstraße HTL, Grenzgasse/Gabrielerstraße (= St. Gabriel), Aquädukt (Brühlerstraße/Spitalmühlgasse) und Enzersdorferstraße; in 2362 Biedermannsdorf bis zu den Straßenzügen Josef Bauerstraße, Perlasgasse, Schönbrunner-Allee, L154 und B 11

Euro 4,60 (Indexanpassung, gültig ab 2.1.2024)

Zone 2

Für Fahrten wie in Zone 1 inklusive Ortsgebiet von 2361 Laxenburg bis zu den Straßenzügen Guntramsdorferstraße/Heinrich Ott-Gasse; Guntramsdorferstraße/Münchendorferstraße; Achauerstraße/Gustav Schütt-Gasse und U6-Endstation Siebenhirten

Euro 9,80 (Indexanpassung, gültig ab 2.1.2024)

Taxiunternehmen

  • Ökotaxi Fock (02236/26200)
  • Royal Taxi (0676/9105252)
  • Kaiserwalser Taxi 47047 GmbH (02236/47047)
  • A&M Taxi (0664/3257591) oder (8010)

Es werden von der Gemeinde ausschließlich Fahrten innerhalb der Zonen 1 und 2 gefördert. Alle Fahrten, die über die Grenzen dieser Zonen hinausgehen, sind von der Förderung ausgeschlossen und müssen zur Gänze vom Fahrgast zu den geltenden Tarifen bezahlt werden. Die Anrechnung von Teilstrecken über die Wiener-Neudorf-Card ist nicht gestattet.

Alle Fahrten, die über die Grenzen dieser Zonen hinausgehen, sind von der Förderung (Beförderungsentgelt als Zuzahlung gemäß Punkt II.) gänzlich ausgeschlossen.

Die Verrechnung mit dem beförderten Inhaber der Wiener-Neudorf-Card bleibt dem Taxiunternehmer überlassen, wobei jedoch die oben angeführten Höchstsätze zu beachten sind.

Dem Taxiunternehmer wird gestattet im Zuge jeder einzelnen Fahrt, ohne wesentlichen Umweg (maximal 10 Minuten) oder wesentlicher Verzögerung, weitere Fahrtgäste aufzunehmen und diese auch gesondert zu verrechnen. Nur bei gleichem Abfahrtspunkt und gleichem Endpunkt der Fahrt darf nur eine Verrechnung stattfinden.

Der Unternehmer oder seine Lenker sind nicht verpflichtet, Fahrgäste aus Lokalen oder Wohnungen abzuholen; Fahrgäste haben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen zu warten. Das Taxiunternehmen ist von 00:00 bis 24:00 Uhr erreichbar und im Einsatz.

Beförderung von Gegenständen

Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll von dieser Vereinbarung die Beförderung von Gegenständen ohne Beförderung von Personen. Botenfahrten dürfen nicht über die Wiener-Neudorf–Card abgerechnet werden.

Teich-Funktion

Die Freischaltung der Teichfunktion erfolgt jährlich ab Mitte April und gilt für eine Teichsaison und endet immer am 30.09. des aktuellen Jahres.

Erwachsene EUR 22,00
Jugendliche vom 15ten bis zum 18ten Geburtstag EUR 10,00
Studenten, Lehrlinge und Mindestpensionist*innen EUR 10,00
Kinder vor dem 15ten Geburtstag EUR 0,00

Bücherei-Funktion

Der Büchereiausweis wird direkt auf der Wiener-Neudorf-Card freigeschalten. Bringen Sie einfach Ihre Wiener-Neudorf-Card bei Ihrem Besuch in der Bücherei mit.

Weitere Infos zur Anmeldung und Ausleihe finden Sie unter www.wiener-neudorf.gv.at/buecherei

Bahn-Bus-Funktion

Badner-Bahn, Wiener Lokalbahnen

Jede/r InhaberIn der Wiener-Neudorf-Card (mit Wohnsitz im Ort) kann von Montag bis Freitag auf dem Streckenabschnitt Griesfeld bis Vösendorf-Siebenhirten zum halben Preis (Kinderfahrschein) die Badner-Bahn benutzen.

Darüber hinaus können Inhaber der Wiener-Neudorf-Card die Badner-Bahn an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen Griesfeld und Vösendorf-Siebenhirten kostenlos benützen.

Für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, die in Besitz einer Wiener-Neudorf-Card sind, ist die Fahrt auf der Bahnlinie der Wiener Lokalbahnen AG im Streckenabschnitt Baden Josefsplatz – Vösendorf-Siebenhirten, bzw. auch zu und zwischen allen dazwischen liegenden Stationen, in beiden Richtungen an Schultagen ab 13:00 Uhr / an Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ganztägig kostenlos möglich, wenn der Fahrgast die „Wiener-Neudorf-Card“ in Verbindung mit einem gültigen Schüler-, Lehrlings-, oder Studentenausweis vorweisen kann.

Müll-Funktion (Wirtschaftshof-Funktion)

Seit Sommer 2018 hat das Abfallwirtschaftszentrum einen Schranken. Mit gültiger App oder Wiener-Neudorf-Card haben Wiener Neudorferinnen und Wiener Neudorfer die Möglichkeit ihren Müll abzugeben.