Christiane SCHRÖDER

Adresse:
Reisenbauer-Ring 9
2351 Wiener Neudorf

Kontakt:
Tel: 02236 / 45 276
kgrbr@wiener-neudorf.gv.at

Eine Aufnahme in den Kindergarten ist nach Verfügbarkeit der Plätze frühestens ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich. Kinder älter als 3 Jahre, sowie Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr werden vorrangig berücksichtigt. Vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr besteht kein Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Der Antrag ist grundsätzlich bis Ende Jänner vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres zu stellen.

Als Beispiel:
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind im kommenden Kindergartenjahr September 2025 bis Mai 2026 im Kindergarten beginnt, so ist der Antrag auf einen Platz bis spätestens Ende Jänner 2025 bei der Marktgemeinde Wiener Neudorf zu stellen.

Aufnahmevoraussetzung ist, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Wiener Neudorf haben.

Die Einteilung der angemeldeten Kinder in die vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen obliegt der Gemeinde.