Feuerwerk-Verordnung

Die Benutzung von Feuerwerkskörpern wird seitens der Gemeinde durch eine Verordnung geregelt. Erlaubt ist nur die Verwendung von Feuerwerken der Klasse 2 für Personen über 18 Jahren vom 31.12.2024, 23:00 Uhr bis 01.01.2025, 01:00 Uhr und zwar nur auf Liegenschaften bei den in der Verordnung aufgelisteten Straßenzügen.

Grundsätzlich sind Feuerwerke bei Krankenanstalten, Tankstellen, Menschenansammlungen, Sportveranstaltungen und in geschlossenen Räumen verboten.

Wir gehen davon aus, dass Sie auch den diesbezüglichen Müll im öffentlichen Bereich entfernen.